Das Bundesarchiv ist eine moderne Dienstleistungseinrichtung für Öffentlichkeit, Forschung und Verwaltung, die Zeugnisse zur neueren und neuesten deutschen Geschichte dauerhaft aufbewahrt und jedermann zugänglich macht.
Es sichert für die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Bundesarchivgesetzes das zivile und militärische Archivgut des Bundes und seiner Vorgänger, des Deutschen Bundes, des Deutschen Reiches sowie das der Deutschen Demokratischen Republik und ergänzt es um Archivgut privater Herkunft.
Zur dauerhaften Aufbewahrung wird das Archiv- und Bibliotheksgut sachgerecht gelagert, konservatorisch behandelt, falls nötig restauriert und zu seinem Schutz mikroverfilmt oder digitalisiert. Neben dem traditionellen Schriftgut sorgt das Bundesarchiv auch für die Langzeitarchivierung von bereits in elektronischer Form entstandenem Archivgut, von Dokumentar- und Spielfilmen, Karten, Fotografien oder sonstigen audiovisuellen Quellen von historischer und kultureller Bedeutung.
Signierung der im Zwischenarchiv Hoppegarten eingegangenen Akten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft.
Das Bundesarchiv entlastet die Bundesbehörden von nicht mehr ständig benötigten Unterlagen und ermöglicht ihnen den Rückgriff darauf durch seine Zwischenarchive in Sankt Augustin und Hoppegarten.
Die Archivare entscheiden im Zuge der Bewertung, welches Schriftgut von bleibendem Wert ist, erschließen es, machen das Archivgut nach Abwägung der gesetzlichen Schutzrechte allgemein zugänglich und beraten die Benutzer.
Das Bundesarchiv fördert die historische Forschung auch durch Quelleneditionen und wissenschaftliche Veröffentlichungen, stellt bibliothekarische Informationen und seine wissenschaftliche Spezialbibliothek jedermann zur Nutzung bereit, präsentiert das Archivgut in Ausstellungen sowie im Internet und leistet in den Außenstellen Rastatt und Ludwigsburg archivpädagogische Arbeit.